Dr. Häge & Kunz Rechtsanwälte - Partnerschaftsgesellschaft in Lauingen - Günzburg - Donauwörth - Rain

Familienrecht

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt im Bereich des Familienrechtes. Frau Rechtsanwältin Ariane Häge und Frau Rechtsanwältin Karin Herkner sind hier als Fachanwältinnen tätig.

 

Sie haben die Trennung meist bereits vollzogen oder eine solche steht unmittelbar bevor, bevor Sie unsere Kanzlei in einer familienrechtlichen Angelegenheit aufsuchen; häufig befinden Sie sich in einer akuten Stresssituation. Für den im Familienrecht tätigen Anwalt ist es deshalb besonders wichtig, sich für seinen Mandanten ausreichend Zeit zu nehmen, dem Mandanten bereits beim ersten Kontakt nicht nur fachliche Kompetenz, sondern auch Geduld und Mitgefühl zu vermitteln. Nur auf diese Weise lässt sich eine solide Vertrauensgrundlage für den relativ langen Zeitraum der Mandatsbetreuung schaffen.

 

Sie finden eine intensive Unterstützung in allen familienrechtlichen Verfahren, insbesondere im Bereich des Unterhalts-, des Sorgerechts sowie auch im Bereich des Vermögensausgleichs und beim Abschluss von Eheverträgen.

 

Unsere Beratungsschwerpunkte sind:

  • Ehescheidungen
  • Kindschaftssachen, insbesondere Umgangs- und Sorgerecht
  • Zugewinnausgleich
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Versorgungsausgleich
  • Kindesunterhalt
  • Trennungs- und nachehelicher Unterhalt
  • Verhandlung und Gestaltung von Eheverträgen
  • Gewaltschutzverfahren
  • Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
  • Verträge zu nichtehelichen Lebensgemeinschaften
  • Hausratsverteilung
  • Hilfestellung bei den Problemen der Auflösung von gemeinschaftlichem Immobilienbesitz und weiterem Vermögen.
  • Hilfestellung bei ehelichen, vielleicht gemeinschaftlichen Schulden

 

Anwaltshonorar:

Die Beratung und Vertretung durch einen Fachanwalt für Familienrecht kostet Geld. Die Gebühren sind durch das RVG festgelegt. Sollten Sie die Kosten aufgrund eines geringen Einkommens nicht tragen können, so kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden, also die Übernahme der anfallenden Kosten durch die Staatskasse.

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