Dr. Häge & Kunz Rechtsanwälte - Partnerschaftsgesellschaft in Lauingen - Günzburg - Donauwörth - Rain

Reiserecht

In der Regel freut man sich das ganze Jahr auf seinen - verdienten - Urlaub und wählt sorgfältig eine Reise aus. Hierfür bezahlt man dann auch noch in der Regel viel Geld. Leider wird diese Vorfreude oft enttäuscht und das erwartete Urlaubsvergnügen fällt ins Wasser.

 

Als Reisender ist man dann allerdings nicht „rechtlos“. Wichtig ist, dass man schon während der Reise die Mängel reklamiert. Dies führt zwar nicht sicher zu einer Beseitigung der Mängel, ist jedoch Voraussetzung dafür, dass anschließend Ansprüche durchgesetzt werden können.

 

Wichtig ist also, dass der Reisende sich sofort an die örtliche Reiseleitung oder an den Reiseveranstalter wendet. Der Mangel ist unverzüglich zu melden und genau - am besten schriftlich - zu beschreiben. Sinnvoll ist die Anfertigung eines - auch vom Reiseleiter gegenzuzeichnenden - Mängelprotokolls. Der Reisende verlangt Abhilfe und setzt dazu eine angemessene Frist. Wichtig ist, dass man einen Zeugen zuzieht, der das Abhilfeverlangen und auch die Mängel bestätigen kann. Sinnvoll ist - sofern eine Abhilfe nicht unverzüglich erfolgt - ein Beschwerdeprotokoll anzufertigen und sich dieses nach Möglichkeit auch von der Reiseleitung (zumindest aber vom Zeugen) gegenzeichnen zu lassen.

 

Nach der Reise können wir Sie dann beratend, in der Korrespondenz und gegebenenfalls auch gerichtlich unterstützen.

 

Dabei geht es um die Durchsetzung Ihrer Schadenersatz- und gegebenenfalls sogar Schmerzensgeldansprüche. Ausgangspunkt für die Beurteilung, ob solche Ansprüche bestehen, ist zunächst die versprochene Reiseleistung. Hier können die Angaben im Reisekatalog herangezogen werden.

 

Wir setzen für Sie auch Fluggastrechte durch, die bei Verspätung oder Annullierung eines Fluges entstehen. Diese Regelungen finden sich in der Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Ansprüche hieraus richten sich gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen. Sie sind gerichtet auf Ausgleichszahlungen, Ersatzleistung oder anderweitige Beförderung, Betreuungsleistungen und Schadensersatz.

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