Sozialrecht
Der Begriff "Sozialrecht" umfasst eine Vielzahl von Rechtsgebieten, die in der Regel dadurch gekennzeichnet sind, dass sich die Betroffenen mit Behörden und Ämtern, insbesondere den Sozialämtern, auseinandersetzen müssen.
Nach dem Grundgesetz besteht ein Rechtsanspruch auf Sozialhilfe; Näheres ist in einer Vielzahl von Gesetzen geregelt. Häufig gibt es danach gewisse Spielräume der Behörden, die allerdings nach pflichtgemäßem Ermessen auszufüllen sind.
Im Sozialrecht gibt es zahlreiche Probleme, insbesondere im Zusammenhang mit Bescheiden der Arbeitsgemeinschaft SGB II, aber auch der Bundesagentur für Arbeit. Hierbei sind wir beratend sowie in der außergerichtlichen Korrespondenz für Sie tätig (Verwaltungsverfahren, Widerspruchsverfahren), gegebenenfalls freilich auch in Rechtsstreitigkeiten.
Ariane Häge und Lara Häge beraten und vertreten Sie unter anderem bei nachfolgenden Fragen und Problembereichen: