Im Werkvertrag schuldet der Unternehmer den Erfolg, also das vereinbarte Werk in mangelfreier Ausführung.
Werkverträge begegnen uns in den unterschiedlichsten Lebensbereichen: So liegt etwa bei einer beauftragten Durchführung einer Reparaturmaßnahmen, z. B. betreffend ein Kfz, ebenso ein Werkvertrag vor wie dies für die sogenannten Bauverträge gilt.
Im Einzelfall kann die Abgrenzung sowohl zu einem Kaufvertrag als auch insbesondere zu einem Dienstvertrag durchaus schwierig sein.
Wir beschäftigen uns mit folgenden Fragen und Problemstellungen: